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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich  

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) von ZEITRAUM e.K, Inh. Cathleen Tönnis („ZEITRAUM“) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von ZEITRAUM gegenüber seinen Kunden, unabhängig von Art und Umfang der Tätigkeit im Rahmen des Vertrags. Den AGB liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Leistung für die Vertragsdauer als anerkannt. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für den Kunden unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

1.2 Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) gilt, dass Geschäftsbedingungen von Kunden keine Anwendung finden, auch wenn ZEITRAUM ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Abweichende oder widersprechende AGB gelten also nur, wenn von ZEITRAUM schriftlich anerkannt worden sind.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Der Vertragsschluss findet nicht über das Internet statt, sondern ausschließlich individuell durch Angebot und Annahme. Soweit nicht anders vereinbart, ist hierbei der übliche Ablauf, dass der Kunde ZEITRAUM über die Website www.zeitraum-agentur.com eine Anfrage stellt und hierauf ein unverbindliches und freibleibendes Angebot erhält. Dieses Angebot kann der Kunde dann innerhalb von 2 (zwei) Wochen annehmen.

2.2 Die Darstellung der Leistungen auf der Website www.zeitraum-agentur.com stellen kein Angebot im Sinne von § 145 BGB dar. Ein Vertragsschluss erfolgt nicht über die Website.

2.3 Der Vertragsschluss findet nicht über das Internet statt, sondern individuell durch Angebot und Annahme

3. Vertragsumfang

3.1 Der Umfang der von ZEITRAUM geschuldeten vertraglichen Leistungen richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Preispaket.

3.2 Der Kunde kann grundsätzlich aus drei verschiedenen, umfangreichen Einrichtungspaketen wählen. Diese sind im Einzelnen:

(a)„Relax“,

(b)„Comfort“,

(c)„Premium“.

3.3 Der Kunde kann darüber hinaus eine individuelle Zusammenstellung der Leistungen buchen, die vom Umfang und Aufwand über die hier genannten Pakete hinausgeht.

3.4 Das gebuchte Leistungspaket erfolgt nach folgendem Ablauf der Abstimmung mit dem Kunden über das gewünschte Interior-Design – Element schöpferischer Leistung  dann Konzipierung des Wohnkonzeptes – planerische Leistung als notwendige Vorarbeit – anschließend Umsetzung der Einrichtung und Ausstattung des Ferienobjektes.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

4.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind sämtliche Zahlungen innerhalb 10 (zehn) Tagen ab Fälligkeit zu zahlen.

4.3 Wenn sich nach Abschluss des Vertrags die für die Bestimmung der Vergütung maßgeblichen Verhältnisse, insbesondere Kosten für Material, Löhne, Transport und von ZEITRAUM zu tragende öffentliche Abgaben in einer Weise verändern, die für ZEITRAUM weder vorhersehbar noch zu vertreten sind, so behält sich ZEITRAUM das Recht vor, die Preise im gleichen Verhältnis anzupassen. Kostenerhöhungen werden dem Kunden auf Verlangen nachgewiesen. Im Falle einer Preissteigerung von mehr als 20% seit Abschluss des Vertrags hat der Kunde das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten.

4.4 ZEITRAUM ist berechtigt, den Beginn oder die weitere Erbringung der Ausführung vom Eingang der Anzahlung abhängig zu machen.

4.5 Sämtliche Zahlungen sind auf das nachstehende Konto zu veranlassen: Deutsche Kreditbank Cathleen Tönnis BIC: BYLADEM1001 IBAN: DE77 1203 0000 1008 2379 90

5. Leistungszeit

5.1 Leistungstermine und -fristen gelten nur ungefähr, soweit sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Hinsichtlich der Frist für Lieferungen oder Leistungen sind die vertraglichen Vereinbarungen maßgebend.

5.2 Eine Vertragsstrafe für schuldhafte Terminüberschreitung wird nicht vereinbart.

5.3 Die Einhaltung einer Frist setzt die rechtzeitige vertragliche Mitwirkung des Kunden hinsichtlich zu liefernder Unterlagen, erforderlicher Genehmigung, der Einhaltung der Zahlungsvereinbarungen und sonstiger Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Frist um die vom Kunden verursachte Verzögerung angemessen verlängert.

5.4 Sofern ZEITRAUM verbindliche Leistungsfristen aus Gründen, die ZEITRAUM nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit von Leistungen), wird ZEITRAUM den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Leistungsfrist mitteilen.

5.5 Der Kunde ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet. Kommt der Kunde in Verzug, so ist ZEITRAUM berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens zu verlangen. Dem Kunden bleibt unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dass kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

6.  Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit sich dies aus den in diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung geregelten Pflichten ergibt, insbesondere hat der Kunde dem Auftragnehmer alle Informationen und Unterlagen über die Ferienimmobilie zur Verfügung zu stellen bspw. Grundrisse, Elektropläne, Raumbesonderheiten etc. Ebenso muss die Zugänglichhaltung der einzurichtenden Räumlichkeiten für den Auftragnehmer gewährleistet sein.

6.2 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass ZEITRAUM auch ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Vertrags notwendigen Unterlagen vorgelegt und Zugänge ermöglicht werden.  

7. Abnahme

7.1 Die Abnahme der Vertragsleistung erfolgt nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen. Teilabnahmen finden nicht statt.

7.2 ZEITRAUM ist verpflichtet, den vorgesehenen Abnahmetermin mindestens 14 (vierzehn) Tage vorher mitzuteilen.

7.3 Über die Abnahme wird eine Niederschrift errichtet, die von den Parteien zu unterzeichnen ist.

7.4 Ist die Leistung nicht vertragsgemäß und verweigert der Kunde deshalb zu Recht die Abnahme oder erfolgt eine Abnahme unter Vorbehalt der Beseitigung von in der Niederschrift zu bezeichnenden eventuellen Mängeln, so ist ZEITRAUM verpflichtet, jeweils unverzüglich eine vertragsgemäße Leistung zu erbringen und die Mängel zu beseitigen sowie die voraussichtliche Dauer der Mängelbeseitigung mitzuteilen und nach Abschluss der Nacherfüllung die Mängelbeseitigung anzuzeigen.

 

8. Eigentumsübergang

Das Werk bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung im Eigentum von ZEITRAUM.

9. Leistungsänderungen

9.1 Der Kunde kann Änderungen vom Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen. Dies gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile.

9.2 ZEITRAUM wird, soweit die Änderungen nicht nur unerheblich sind, die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und etwaigen Mehraufwand ermitteln. Anschließend werden sich die Parteien über eine entsprechende Vertragsanpassung einigen. Finden die Parteien keine Einigung, so ist der ZEITRAUM berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen.

9.3 Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in der vorbezeichneten Vertragsanpassung schriftlich als Zusatzvereinbarung zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.

 

10. Gewährleistung

ZEITRAUM haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB. Bei Mangelhaftigkeit hat der Kunde nach Wahl von ZEITRAUM Anspruch auf Nachbesserung oder mangelfreie Ersatzlieferung. Die Ersatzlieferung erfolgt am Ort der ursprünglichen Leistung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunde die weiteren gesetzlichen Mängelrechte zu.

11. Haftung

11.1 Die Haftung von ZEITRAUM auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, ist nach Maßgabe dieser Zif. 8 beschränkt. Dies gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

11.2 ZEITRAUM haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“).

11.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von ZEITRAUM auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Leistungsmängeln sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungskatalogs typischerweise zu erwarten sind. Bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger vertraglicher Pflichten haftet ZEITRAUM nicht.

11.4 Soweit die Haftung von ZEITRAUM beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von ZEITRAUM.

11.5 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12. Einwilligung in die elektronische Kommunikation; Datenschutz

12.1 Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten können dem gesonderten Hinweis zur Datenverarbeitung entnommen werden.

12.2 Soweit der Kunde ZEITRAUM eine E-Mail-Adresse oder einen Telefaxanschluss mitteilt, erklärt er sich bis auf Widerruf oder ausdrücklich anderweitige Weisung damit einverstanden, dass ZEITRAUM ihm ohne Einschränkung über jene Kontaktdaten vertragsbezogenen Informationen zusendet.

12.3 ZEITRAUM übernimmt keine Haftung für die Sicherheit der mit unverschlüsselten E-Mails übermittelten Daten und Informationen und haftet auch nicht für dem Kunden daraus etwaig entstehende Schäden.

13. Schutz des geistigen Eigentums

13.1 Sämtliche Entwürfe und Arbeitsunterlagen, Präsentationen und Skizzen, insbesondere die vom Kunden im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten bereit gestellten Unterlagen und Informationen verbleiben auch nach Durchführung des Vertrags bei ZEITRAUM; diesbezüglich besteht kein Herausgaberecht.

13.2 Die von ZEITRAUM im Rahmen des Vertrags erstellten Unterlagen in ihrer Gesamtheit sind geistige Schöpfungen von ZEITRAUM und durch das Urhebergesetz und andere Schutzgesetze geschützt. Dies gilt auch, soweit die nach dem Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe bestritten werden sollte.

13.3 Der Kunde erhält keine Nutzungsrechte an dem geistigen Eigentum von ZEITRAUM, es sei denn, dass dies vertraglich vereinbart ist.

13.4 ZEITRAUM ist dazu berechtigt, im Rahmen des Vertrags erbrachte Leistungen zu speichern, für Präsentations- und Werbezwecke bereit zu halten und zu verwenden. 

 

14. Kündigung

Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht gem. § 648 S. 1 BGB Gebrauch, kann ZEITRAUM als pauschale Vergütung 10% der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat ZEITRAUM die Ausführung bereits begonnen, sind 80% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

15. Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

15.1 Der Kunde kann gegenüber Forderungen von ZEITRAUM nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

15.2 Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.

16. Fotorechte

Nach Auftragserteilung tritt der Auftraggeber automatisch die Bildrechte für alle Innenaufnahmen an ZEITRAUM ab. Der Auftragnehmer verwendet diese Aufnahmen ausschließlich als Referenz auf seiner Webseite oder ähnlichen online oder offline Medien.

17. Erfüllungsort; Gerichtsstand

17.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist die Adresse der einzurichtenden Ferienimmobilie gemäß des jeweiligen Vertrags.

17.2 Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand Hamburg, Deutschland.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

18.2 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und ZEITRAUM ist dieser schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vollständig wieder. Vor Abschluss dieses Vertrags geschlossene mündliche oder schriftliche Vereinbarungen oder Bedingungen sowie sonstige vorvertragliche Korrespondenz und Vorschläge werden durch diesen Vertrag abgelöst, sofern sich nicht ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

18.3 Änderungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.

18.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollten sie eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame oder fehlende Bestimmung ist durch eine rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die in wirtschaftlicher Hinsicht dem mit der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung verfolgten Regelungszweck bestmöglich nahekommt, wie es rechtlich nur zulässig ist. 

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